Die Fraktion im Rat der Stadt Gevelsberg von Bündnis 90/Die Grünen beantragt für die kommende Ratssitzung folgende Beschlussvorschläge:
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens 31.12.2023 den Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung für Gevelsberg zu stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Förderzusage ein sachkundiges Dienstleistungsunternehmen mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Vor der Beauftragung sind die Kriterien für die Ausschreibung im STUWI zu beraten und zu beschließen.
Begründung:
Die ambitionierten Klimaschutzziele des Landes NRW bis 2045 klimaneutral zu werden, erfordern auch auf kommunaler Ebene geeignete Klimaschutzstrategien. Insbesondere die kommunale Wärmeplanung gilt als zentrales Instrument für eine klimaneutrale Stadtentwicklung, da der Wärmesektor derzeit ca. 55% des deutschen Primärenergie-verbrauchs verursacht. Der Anteil klimafreundlicher Wärmeerzeugung liegt deutschlandweit noch unter 20 Prozent, in NRW sogar unter zehn Prozent. Kommunen steuern damit maßgeblich die zukünftige Entwicklung der Energieinfrastruktur auf ihrem Gemeindegebiet, das betrifft die Wärmeversorgung für Bürgerinnen und Bürger, wie auch für Unternehmen und eigene kommunale Liegenschaften.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. In einigen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg oder Hamburg ist die kommunale Wärmeplanung bereits im Landesgesetz verankert und auch NRW wird vermutlich noch im Jahr 2023 folgen. Besonders wichtig ist es dabei, die Wärmeplanung nicht als reines Planwerk, sondern als Prozess zu verstehen, denn neben der Erstellung eines Planwerks spielt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und lokaler Akteurinnen und Akteure eine zentrale Rolle. Dafür werden zunächst die Gebäudetypologien, Energieinfrastrukturen und Wärmebedarfe auf räumlicher Ebene erhoben und dargestellt (Bestandsanalyse).
Lt. Pressemeldungen von Anfang Mai d.J. hat ein Immobilienkonzern Probleme Wärmepumpen, die bereits eingebaut sind an das örtliche Stromnetz angeschlossen zu bekommen, da die Kapazitäten nicht ausreichen. Da auch in Gevelsberg zu erwarten ist, dass die Erzeugung von Wärme in verstärktem Maße elektrifiziert, sprich auf Wärmepumpen umgestellt wird, ist es dringend notwendig Kapazitätsengpässe im Stromnetz zu identifizieren. Dazu bedarf es eines Konzeptes, um ggf. Schwachstellen nach und nach zu beseitigen. Auch die Möglichkeit von kommunalen Nahwärmenetzen sollte geprüft werden.
Die zunehmende Installation von Wallboxen und Ladesäulen zum Aufladen von E-Fahrzeugen verstärkt die Notwendigkeit mittels eines Konzeptes einen kapazitiven Blick auf unser kommunales Stromnetz zu werfen
Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie am 1. November 2022 wurde die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung explizit als Fördergegenstand eingeführt. Bei einem Antrag bis zum 31.12.2023 können dabei 90 Prozent bzw. 100 Prozent für finanzschwache Kommunen, gefördert werden. Ab dem kommenden Jahr verringern sich die Förderquoten auf 60 bzw. 80 Prozent. Daher bitten wir die Verwaltung die Förderung noch im Jahr 2023 zu beantragen und einen geeigneten Dienstleister, wie beispielsweise das Ökozentrum NRW in Hamm, für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen.
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