Keine Abstriche beim Denkmalschutz

Anfrage zur Gesetzesnovelle zum Denkmalschutz in NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Die Landesregierung hat eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Dieser geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor. Die Gesetzessystematik wird auf eine neue Grundlage gestellt, darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen sowie Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen. Demnach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Stattdessen wird das Benehmen auf eine Anhörung reduziert. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört.

Somit entfällt die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände und damit die Expertise der dort beschäftigten Denkmalpfleger*innen, Architekt*innen und Kunsthistoriker*innen. Das ist nicht gut für den Denkmalschutz und die Baukultur in NRW. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Ansicht, dies bedeutet in letzter Konsequenz auch weniger Denkmalschutz für die Stadt Gevelsberg, was nicht unsere Zustimmung findet.

In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen und bittet um deren schriftliche Beantwortung:

  1. Wie will die Verwaltung zukünftig, d.h. nach der geplanten Gesetzesänderung, die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?
  2. Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe sachgerecht erledigen zu können (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?
  3. Welche Qualifikation hat aktuell das Personal, welches die Aufgabe zurzeit erledigt, welche Qualifikation wird zukünftig notwendig sein?
  4.  Welche Kosten werden von der Verwaltung für die Aufgaben in der Denkmalpflege zukünftig erwartet?
  5.  Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege?
  6. Wie schätzt die Verwaltung das Risiko ein, von Immobilieneigentümer*innen verklagt zu werden, wenn diese Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst mit der Gesetzesnovelle der Druck auf die Stadt Gevelsberg?
  7. Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?
  8. Plant die Verwaltung eine Stellungnahme zur Novelle abzugeben, z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände?

Für eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen wären wir dankbar.

i. A. Annette Bischoff
Geschäftsführerin
Bündnis 90/Die Grünen Gevelsberg

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